Kinderschutz

Als Verein mit familiärem Charakter verstehen wir uns nicht nur als Sportgemeinschaft, sondern auch und vor allem als ein Ort, an dem unsere Kinder und Jugendlichen Wertschätzung und Anerkennung erfahren und sich sicher und geborgen fühlen. Wir begreifen dies außerdem als Grundvoraussetzungen für Trainingsfreude und persönliches Wachstum der jungen Sportlerinnen und Sportler und somit für ihren leistungssportlichen Erfolg.

Ein respektvoller Austausch mit allen Sportlerinnen und Sportlern ist für uns von zentraler Bedeutung. Wir legen großen Wert auf einen professionellen und verantwortungsbewussten Ansatz in Fragen des Kinderschutzes.

Kontakt

Mail: kinderschutz[at]rkv-wildcats.de
Tel: 0157 / 547 923 53

Unser Kinderschutzteam

Alexander Schirdewan

Kinderschutzbeauftragter

alexander.schirdewan[at]rkv-wildcats.de

Hannah Klein

Kinderschutzbeauftragte

hannah.klein[at]rkv-wildcats.de

Mathias Danneberg

Vertrauensperson

mathias.danneberg[at]rkv-wildcats.de

Heide Menzel

Vertrauensperson

heide.menzel[at]rkv-wildcats.de

Mariana Loboiko

Vertrauensperson
mariana.loboiko@rkv-wildcats.de

Raphael Bennet

Externer Berater

Unser Kinderschutzteam

Alexander Schirdewan

Kinderschutzbeauftragter

alexander.schirdewan[at]rkv-wildcats.de

Hannah Klein

Kinderschutzbeauftragte

hannah.klein[at]rkv-wildcats.de

Mathias Danneberg

Vertrauensperson

mathias.danneberg[at]rkv-wildcats.de

Heide Menzel

Vertrauensperson

heide.menzel[at]rkv-wildcats.de

Mariana Loboiko

Vertrauensperson
mariana.loboiko@rkv-wildcats.de

Raphael Bennet

Externer Berater

Ansprechperson beim Landessportbund Berlin e.V.

Sarah Siegel
Mail: sarah.siegel[at]kinderschutz-im-sport.berlin
Tel: 0159 / 019 495 29


Kinderschutzkonzept
RKV Berlin Wildcats Weißensee e.V. 

Stand: 06.02.2025

Abschnitt 1: Grundsatzerklärung 

1.1 Verantwortlichkeiten

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist erklärtes Ziel des RKV Berlin Wildcats Weißensee
e.V. (im Folgenden als RKV Wildcats bezeichnet). Wir bemühen uns nach bestem Wissen und
Gewissen, ihre Wahrnehmung in Bezug auf ihre eigenen Grenzen und die ihrer Mitmenschen zu
schulen.

Als Verein tragen wir Fürsorge für junge Menschen und erkennen die moralische und rechtliche
Verantwortung an, ihr Wohlergehen zu sichern und sie vor allen Arten von Gewalt und
Missbrauch zu schützen.

Wir respektieren und fördern die Rechte, Wünsche und Gefühle junger Menschen.

Wir stellen ein effektives Management für Mitarbeiter und Freiwillige durch Kontrolle,
Unterstützung und Training.

Wir verlangen von Mitarbeitern und Freiwilligen, dass sie das Kinderschutzkonzept des Vereins,
sowie Verhaltens-, Ethik- und Verantwortungskodizes des deutschen Ringerverbandes
annehmen und einhalten.

Wir reagieren angemessen auf alle Anschuldigungen und Bedenken.

1.2 Grundsätze

Die in den Verfahren gegebene Anleitung basiert auf folgenden Grundsätzen:

  • Diese Richtlinie erkennt die rechtlichen und gesetzlichen Definitionen eines Kindes an und baut darauf auf.
  • Betreuende Personen des RKV Wildcats haben eine moralische und gesetzliche Fürsorgepflicht für jede Person unter 18 Jahren unter ihrer Aufsicht.
  • Alle jungen Menschen, unabhängig von Alter, Kultur, Behinderung, Geschlecht, Sprache, ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung und sexueller Orientierung oder Identität haben Recht auf gleichen Schutz vor allen Arten von Gewalt.
  • Unsere jungen Sportlerinnen uns Sportler haben ein Recht auf angemessene Anleitung und Unterstützung in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung hinsichtlich ihres Engagements im Ringkampfsport.
  • Alle Fälle von unangemessenem Verhalten oder Verdacht auf unangemessenes Verhalten und Misshandlungsvorwürfe werden ernst genommen und schnell und konsequent beantwortet.
  • Die Feststellung, ob tatsächlich ein Missbrauch oder Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stattgefunden hat, liegt in der Verantwortung der Kinderschutzexperten und -behörden. Allerdings liegt es in der Verantwortung eines jeden, den Verdacht zu melden. Betreuende Personen des Vereins verpflichten sich, allen Verdachtsfällen nachzugehen.
  • Alle Verdachtsmeldungen werden vertraulich behandelt.
  • Die Zusammenarbeit aller Beteiligten im Verein (Kinder und Jugendliche, Eltern, Betreuer und Trainer) ist für die Förderung des Wohlergehens unserer jungen Sportlerinnen und Sportler von wesentlicher Bedeutung.

Abschnitt 2: Verhaltenskodex für die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit jungen Menschen 

Der RKV Wildcats pflegt zahlreiche internationale Freundschaften und einen regen kulturellen Austausch. Damit unsere Sportlerinnen und Sportler diese wertvollen Erfahrungen im In- und Ausland in einem sicheren Rahmen erleben können, gelten folgende Leitlinien:

2.1 Leitlinien für verantwortungsvollen Umgang

Wir behandeln alle jungen Menschen mit Respekt und Würde.

Wir setzen das Wohlergehen unserer Sportlerinnen und Sportler immer an oberste Stelle, auch
vor den sportlichen Erfolg.

Wir ermöglichen unseren Sportlerinnen und Sportler einen altersgerechten Zugang zum
Ringsport.

Wir ermöglichen unseren Sportlerinnen und Sportlern von qualifizierten Trainerinnen und
Trainern angeleitet und gefördert zu werden.

Wir erkennen die Entwicklungsbedürfnisse und Fähigkeiten unserer Sportlerinnen und Sportler
und sorgen dafür, dass sie nicht an mehr Wettkämpfen und Trainingseinheiten teilnehmen, als
für ihr Wohlergehen zuträglich ist. Wir motivieren sie, aber drängen sie nicht gegen ihren Willen.

Wir verstehen den RKV Wildcats als einen Raum, in dem Kinder und Jugendliche vor physischer
und verbaler Gewalt sowie sexueller, rassistischer und ableistischer Diskriminierung geschützt
sind.

Wir sind sensibel für Mobbing oder unangemessenen Druck aus jeglicher Quelle und üben
diesen selbst nicht aus.

Wir halten das Training generell in einer offenen Umgebung ab und vermeiden private oder
unbeobachtete Situationen. In Ausnahmefällen können Trainingseinheiten mit einzelnen jungen
Sportlerinnen und Sportlern abgehalten werden, sofern eine schriftliche Erlaubnis derer
Erziehungsberechtigten vorliegt.

Wir halten eine angemessene Distanz in unseren persönlichen Beziehungen zu Sportlerinnen
und Sportlern ein. Nicht angemessen sind beispielsweise freundschaftliche oder gar intime
Beziehungen oder auch die gemeinsame Unterkunft in einem Zimmer.

Wir bemühen uns um ausgewogene Beziehungen auf Grundlage gegenseitigen Vertrauens, und
bestärken die Sportlerinnen und Sportler, an Entscheidungsprozessen aktiv teilzuhaben.

Wir stellen sicher, dass die Ausübung des Sports Freude bereitet und Fairplay fördert.

Falls irgendeine Form von manueller/physischer Unterstützung erforderlich ist, sollte immer die
Zustimmung der jungen Sportler eingeholt werden.

Wir informieren uns regelmäßig zu technischen Fähigkeiten, Qualifikationen und Versicherungen
im Ringersport.

Sofern Gruppen in Umkleidekabinen betreut werden, achten wir grundsätzlich darauf, dass
Eltern, Trainerinnen und Trainer oder Freiwillige mindestens paarweise arbeiten.

Wir stellen grundsätzlich sicher, dass wenn gemischte Teams zu Trainingslagern oder
Wettbewerben mitgenommen werden, diese immer von einem männlichen und einer weiblichen
Betreuungsperson begleitet werden.

Wir stellen sicher, dass Erwachsene bei Wettkampfreisen und/oder Trainingslagerreisen nicht
ohne wichtigen Grund die Zimmer der Kinder und Jugendlichen betreten. Ausnahmen von dieser
Regelungen dürfen nur gemacht werden, wenn unmittelbar Gefahr im Verzug herrscht oder die
Betreuung einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen dies erforderlich macht und keine zweite
Betreuungsperson verfügbar ist.
Falls es erforderlich ist, dass ein Kind oder eine jugendliche Person aus wichtigen Grund das
Zimmer einer erwachsenen Person betritt, sollte sichergestellt werden, dass immer
mindestens zwei erwachsene Personen im Zimmer sind.

Wir bemühen uns, gute Vorbilder zur Förderung einer gesunden Ernährung zu sein und
vermeiden das Rauchen und den Alkoholkonsum in der Gesellschaft von Jugendlichen. Bei
Trainingsfahrten und Wettbewerben darf Alkohol ebenfalls nur konsumiert werden, wenn keine
Kinder anwesend sind und mindestens eine zuständige Betreuungsperson vollständig nüchtern
und einsatzbereit bleibt.

Wir geben motivierendes und konstruktives Feedback statt negativer Kritik.

Wir stellen sicher, dass Bilder und Videoaufnahmen für rechtmäßige Zwecke und in einer Weise
verwendet werden, die die betroffenen Personen nicht in Verlegenheit bringen. Auch dürfen sie
nur mit Zustimmung der jungen Sportlerinnen und Sportler und schriftlich einzuholender
Erlaubnis der Erziehungsberechtigten öffentlich geteilt werden.

Es sollten immer ausreichend Betreuende anwesend sein, um bei einem Unfall oder
anderweitigen Vorfall, die Betreuung der Gruppe ausreichend gewährleisten zu können.

Respektlose und unangemessene Sprache wird weder von Kindern und Jugendlichen noch von
betreuenden Personen geduldet.

Wir fördern die Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen und bestärken sie darin, ihre
Probleme eigenständig zu lösen.

Wir führen regelmäßige Gesprächsrunden mit den Kindern und Jugendlichen, in denen wir sie
altersgerecht über ihre Rechte aufklären und persönliche und fremde Grenzen thematisieren.

2.2 Verhalten, das nicht toleriert wird

Trainerinnen und Trainer, Betreuende und Freiwillige dürfen niemals

  • sich an groben, körperlichen oder sexuell provokativen Spielen beteiligen.
  • sich ein Zimmer mit einer Sportlerin oder einem Sportler teilen. Ausnahmen sind in Krankheits- oder Verletzungsfällen und nur nach Einwilligung der Erziehungsberechtigten zulässig.
  • eine Form von unangemessenen Berührungen zulassen oder sich daran beteiligen.
  • gegenüber einer Sportlerin oder einem Sportler sexuell anzügliche Bemerkungen machen.
  • Sportlerinnen oder Sportler einschüchtern, ihnen drohen oder sie in anderer Form psychisch unter Druck setzen.
  • zulassen, dass Anschludigungen eines Kindes oder Jugendlichen ignoriert bleiben, nicht dokumentiert werden oder ihnen nicht nachgegangen wird.
  • junge Menschen mit sich nach Hause nehmen, wo sie mit ihnen allein sind.

Hinweis:
Wenn Erwachsene körperlichen Kontakt mit einem jungen Menschen haben müssen, sprechen sie mit ihm über das, was sie tun, und geben, wo möglich, Wahlmöglichkeiten.

Wenn einer der folgenden Vorfälle auftritt, sollten Betreuer, Trainer und Freiwillige diesen sofort einem anderen Betreuer/Trainer melden, ggf. gemeinsam weitere Maßnahmen abstimmen und falls es nötig erscheint das Ereignis schriftlich zu dokumentieren. Darüber sollten auch die Erziehungsberechtigten informiert werden.

Vorfall:

• Wenn ein Erwachsener versehentlich einen jungen Menschen verletzt

• Wenn ein junger Mensch in irgendeiner Weise verzweifelt wirkt

• Wenn ein junger Mensch durch ihre Handlungen sexuell erregt zu sein scheint

• Wenn ein junger Mensch etwas missversteht oder falsch interpretiert, was Sie getan haben

Abschnitt 3: Trainerinnen und Trainer, Betreuende und Freiwillige

Bei Auswahl von Trainerinnen und Trainern, Betreuenden und Freiwilligen achten wir auf folgende Dinge:

  • Wir definieren ganz klar, welche Rolle die jeweilige Person einnimmt.
  • Es wird sichergestellt, dass der Vorstand über den Einsatz der Person informiert ist, und seine Zustimmung geäußert hat.
  • Trainerinnen und Trainer sowie Betreuende haben zu Beginn der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzuweisen und alle 3 Jahre ein aktuelles erw. FZ vorzulegen.
  • Trainerinnen und Trainer sowie Betreuende müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Erste-Hilfe-Kurs vorweisen und nehmen mindestens alle 5 Jahre an einem erneuten Kurs teil.
  • Trainerinnen und Trainer sowie Betreuende nehmen regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) an Kinderschutz-Schulungen teil.
  • Vor Beginn ihrer Tätigkeit machen sich Trainerinnen und Trainer sowie Betreuende und Freiwillige mit dem Kinderschutzkonzept vertraut und kennen die vorhandenen Richtlinien und Ansprechpersonen.