Als Verein mit familiärem Charakter verstehen wir uns nicht nur als Sportgemeinschaft, sondern auch und vor allem als ein Ort, an dem unsere Kinder und Jugendlichen Wertschätzung und Anerkennung erfahren und sich sicher und geborgen fühlen. Wir begreifen dies außerdem als Grundvoraussetzungen für Trainingsfreude und persönliches Wachstum der jungen Sportlerinnen und Sportler und somit für ihren leistungssportlichen Erfolg.
Ein respektvoller Austausch mit allen Sportlerinnen und Sportlern ist für uns von zentraler Bedeutung. Wir legen großen Wert auf einen professionellen und verantwortungsbewussten Ansatz in Fragen des Kinderschutzes.
Kontakt
Mail: kinderschutz[at]rkv-wildcats.de
Tel: 0157 / 547 923 53
Ansprechperson beim Landessportbund Berlin e.V.
Safe Sport e. V.
Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport.
Web: ansprechstelle-safe-sport.de
Tel: 0800 11 222 00
N.I.N.A. e. V.
Nationale Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend
Web: nina-info.de
Tel: 0800 22 555 30
Kinderschutzkonzept
RKV Berlin Wildcats Weißensee e.V.
Stand: 16.09.2025
1. Einleitung
Der RKV Wildcats versteht sich als ein Verein, in dem die Kinder und Jugendlichen nicht nur
sportliche Erfolgserlebnisse sammeln können sondern auch Wertschätzung und Anerkennung
erfahren. Die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen begreifen wir als Grundvoraussetzung für
Trainingsfreude und das persönliches Wachstum der Sportler*innen und somit auch als Basis für
leistungssportlichen Erfolg.
Ein respektvoller und offener Austausch mit allen Sportler*innen ist für uns von zentraler Bedeutung. Wir legen großen Wert auf einen professionellen und verantwortungsbewussten Ansatz in Fragen des Kinder- und Jugendschutzes. Das folgende Kinderschutzkonzept soll dies transparent machen und dient als Grundlage für den Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein. Darüber hinaus sollen sich alle Mitglieder unseres Vereins sicher und wohl fühlen. Auch wenn sich dieses Konzept auf Kinder und Jugendliche als besonders schutzbedürftige Personengruppe bezieht, sind Erwachsene hier ausdrücklich mitgemeint. Das Konzept wird regelmäßig durch die Kinderschutzbeauftragten angepasst, vom Vorstand beschlossen und den Trainer*innen, Betreuenden, Sportler*innen und Eltern vorgestellt.
2. Ansprechpersonen
Der RKV Wildcats hat zwei Kinder- und Jugendschutzbeauftragte und mehrere
Vertrauenspersonen bestimmt, die sowohl in der Präventon als auch im Krisenfall den Verein und
die Betroffene / den Betroffenen unterstützen. Bei Fragen, Problemen und Hinweisen können sich
Betroffenen sowohl an die Kinderschutzbeauftragten als auch an die Vertrauenspersonen wenden.
Kinderschutzbeauftragte des RKV Wildcats:
- Alexander Schirdewan: alexander.schirdewan@rkv-wildcats.de
kinderschutz@rkv-wildcats.de - Hannah Klein: hannah.klein@rkv-wildcats.de
kinderschutz@rkv-wildcats.de
Vertrauenspersonen:
- Mathias Danneberg: mathias.danneberg@rkv-wildcats.de
- Heide Menzel: heide.menzel@rkv-wildcats.de
- Mariana Loboiko: mariana.loboiko@rkv-wildcats.de
Externer Berater für das Kinderschutzteam:
- Raphael Bennet (insofern erfahrene Fachkraft)
Neben den Ansprechpersonen des RKV Wildcats besteht auch die Möglichkeit weitere externe
Beratungsstellen aufzusuchen und zu kontaktieren. Zum Beispiel:
- Safe Sport e.V.: Unabhängige Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt im Sport Webseite: ansprechstelle-safe-sport.de Telefonische Beratung: 0800 11 222 00
- N.I.N.A. e.V. : Nationale Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Webseite: nina-info.de Telefonische Beratung: 0800 22 55 530
3. Prävention
3.1 Eignung und Qualifizierung
Der RKV verlangt von allen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Trainer*innen, Helfer*innen sowie
Betreuer*innen regelmäßig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Nur wenn das
Führungszeugnis nicht zu beanstanden ist, darf die Person mit Kindern und Jugendlichen tätig sein.
Die zuvor genannten Personengruppen werden regelmäßig zum Thema Kinderschutz geschult.
3.2 Sensibilisierung
Alle Trainer*innen, Helfer*innen sowie Betreuer*innen haben an einer Schulung zum Thema „Kinderschutz im Sport“ teilgenommen. Neue ehren-, neben- und hauptamtlich tätigen Personen werden zu Beginn ihrer Tätigkeit im Verein von den Kinder- und Jugendschutzbeauftragten mit der Thematik vertraut gemacht und auf eine Teilnahme an einer Schulung zum Thema „Kinderschutz im Sport“ hingewiesen. Alle Sportler*innen sowie die Eltern werden über unsere Homepage über das Schutzkonzept
informiert.
3.3 Verhaltenskodex
Der RKV Wildcats hat klare Verhaltensregeln in Form eines Verhaltenskodex, die von jeder für den
Verein tätigen Person akzeptiert und bestätigt werden müssen. Die folgenden Verhaltensregeln
gelten für alle ehren-, neben- und hauptamtlich tätigen Personen im Verein, die Kinder und
Jugendliche sowie anvertraute Sportler*innen betreuen oder beaufsichtigen. Es geht dabei um
Menschen, die aufgrund von Machtverhältnissen und/oder besonderer Aufsichtspflicht und/oder
Abhängigkeit besonders schutzbedürftig sind.
Allgemeine Bestimmungen:
- Ich achte die Würde und Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen und unterstütze ihre persönliche Entwicklung. Dabei nehme ich selbst eine Vorbildfunktion ein und setze mich aktiv für Respekt, Gleichbehandlung, Gerechtigkeit und Toleranz ein. Ich werde alle Kinder und Jugendlichen gleich und fair behandeln, unabhängig von sozialen, ethischen und kulturellen Hintergründen, der sexuellen Orientierung, sowie religiösen und politischen Überzeugungen. Ich werde jeglicher Art von Diskriminierung entschieden entgegenwirken.
- Ich werde keine rechtsextremistischen oder demokratiefeindlichen Aussagen oder Verhaltensweisen tätigen und bei Auffälligkeiten anderer entschieden dagegen Haltung zeigen.
- Ich werde das Recht des mir jeweils anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten. Ich toleriere keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art.
- Ich respektiere die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Scham- sowie Belastungsgrenzen.
- Ich werde meinem Verein alle drei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis nach §30a Bundeszentralregistergesetz (BzrG) vorlegen. Sollte ich innerhalb der drei Jahre eine der in dem §72a SGB VIII genannten Straftaten begangen haben, informiere ich unverzüglich meinen Verein und Verband. Ich werde dann unmittelbar mit der ehrenamtlichen oder hauptberuflichen Tätigkeit aufhören.
- Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln des Ringsports eingehalten werden. Hierbei biete ich den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen stets ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten an und vermittle die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln.
- Ich werde das Training stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten.
- Ich arbeite mit den Eltern, Kindern und Jugendlichen zusammen, höre ihnen zu und bin offen und ehrlich.
- Ich werde beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einhalten.
- Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich kontaktiere im Verdachtsfall unverzüglich die Kinderschutzbeauftragten im Verein oder des Verbandes. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
Beziehungsgestaltung zu Kindern und Jugendlichen:
Ich verpflichte mich…
- den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Menschen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten zu bieten. Auf Sorgen und Nöte gehe ich ein.
- den Konsum von Alkohol, Nikotin und weiteren Drogen von Kindern, Jugendlichen und mir anvertrauten Sportler*innen aktiv zu unterbinden.
- den Zugang/Eingang zu Trainingsstätten und Aufenthaltsräumen offen zu halten. Besonders bei Einzeltrainings und persönlichen Gesprächen werden keine Türen abgeschlossen. Eine zweite erwachsene Person sollte anwesend oder zumindest in Reichweite sein.
- keine Kinder, Jugendlichen oder mir anvertrauten Sportler*innen außerhalb der offiziellen Veranstaltungen/des offiziellen Trainings in meine Privatbereiche mitzunehmen, (bspw. Haus, Garten, Wohnung, Umkleidekabine u. a.) ohne Kenntnis der Sorgeberechtigten. Bei gemeinsamen Gruppenaktivitäten, die nicht in der Öffentlichkeit stattfinden soll eine weitere Begleitperson (bspw. Trainer*in, Teammitglied, Elternteil o. a.) anwesend sein. Gezielte Einzeltreffen oder „Privattrainings“ ohne Einbindung der Sorgeberechtigten sind ausnahmslos untersagt,
- nicht mit Kindern, Jugendlichen oder den mir anvertrauten Sportler*innen zu duschen bzw. ziehe mich nicht mit ihnen um oder halte mich gemeinsam mit ihnen in der Dusche oder Umkleidekabine auf,
- nicht mit Kindern, Jugendlichen oder mir anvertrauten Sportler*innen allein in einem Raum zu übernachten (auch nicht bei Turnierfahrten).
- keine sexuelle Beziehung mit mir anvertrauten Sportler*innen zu haben, solange ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Mit Kindern und Jugendlichen gehe ich generell keine sexuelle Beziehung bzw. Liebesbeziehung ein.
- bei Körperkontakt durch bspw. Hilfestellung Rücksicht auf individuelle Grenzempfindungen zu nehmen. Ich erkläre im Vorfeld außerdem meine Vorgehensweise transparent.
- keine persönlichen Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen zu haben. Private Unterhaltungen bzw. Einzelchats über digitale Kommunikation (bspw. Messengerdienste oder Social Media) unterlasse ich.
- keine Geschenke an Kinder, Jugendliche und mir anvertraute Sportler*innen zu vergeben, die nicht mit weiteren Mitarbeitenden abgesprochen sind.
Ich bin mir bewusst, dass bei Verstoß folgende Konsequenzen möglich sind:
- Verwarnung bis hin zu Ruhestellung oder sofortige Pausierung der Tätigkeit, Verwarnung bis hin zu Beendigung der ehrenamtlichen Zusammenarbeit oder Ausschluss von sämtlichen Veranstaltungen, arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung,
- ggf. wird der Verband über den Verstoß informiert und entscheidet über weitere Maßnahmen
- ggf. Erstattung einer Anzeige (unter Absprache mit den Betroffenen)
Ich greife ein, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen wird. Ich achte
hierbei besonders auf den Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Menschen. Bei
Bedarf ziehe ich ein Mitglied des Kinderschutzteams und/oder professionelle Unterstützung und
Rat hinzu. Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die Inhalte zur Arbeit mit besonders
schutzbedürftigen Menschen verstanden habe und verpflichte mich zu Anerkennung und
Einhaltung des Verhaltenskodex.
3.4 Trainingsbetrieb
- In allen Trainings und AG-Stunden sind mindesten zwei Trainer*innen oder Betreuende anwesend. Ist dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich, sollten zumindest Eltern vor Ort sein.
- Bei Trainingslagern und Wettkampffahrten: sollten möglichst männliche und weibliche Betreuungspersonen anwesend sein.
- Die Zimmer der Sportler*innen bei Fahrten werden grundsätzlich nicht betreten. Ausnahmen: Notfälle oder wenn es für die Betreuung der Gruppe absolut notwendig ist. Es werden keine Situationen herbeigeführt, in denen eine betreuende Person ohne Kenntnis Eltern allein mit einem Kind oder Jugendlichen ist.
- Alle Trainer*innen müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Erste-Hilfe-Kurs vorweisen und nehmen mindestens alle 5 Jahre an einem erneuten Kurs teil.
3.5 Wettkampfbetrieb
Niemand wird zur Teilnahme an einem Wettkampf oder einem einzelnen Kampf gedrängt. Vor dem
Wettkampf werden folgende Regeln und Abläufe mit den Sportler*innen besprochen:
- Wiegen mit freiem Oberkörper bei Jungs
- Kontrolle der Haut/Kopfhaut auf bestimmte Hautkrankheiten durch einen/eine dafür verantwortliche Person
- Pflicht zum Abtasten des Schulter- und Oberarmbereichs durch die Kampfrichter*innen, da Ringer*innen nicht schwitzend die Matte betreten dürfen
- kein Trikotwechsel in der Öffentlichkeit, auch nicht bei Zeitnot
3.6 Umgang mit Fotos auf der Webseite sowie Kommunikation über Messengerdienste
Der RKV Wildcats verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Fotos. Eine
Erklärung zum Erstellen und der Veröffentlichung von Fotografien sind Bestandteil des
Mitgliedsantrags.
Bei der Veröffentlichung von Fotos auf der Webseite werden die vereinsinternen Leitlinien (siehe
Anhang) sowie der „Leitfaden zum Schutz vor Missbrauch von Kinderfotos und -videos im
Internet“1 berücksichtigt. Für Eltern und Sportler*innen werden Aufnahmen von Wettkämpfen etc.
in einem passwortgeschützten Bereich zur Verfügung gestellt.
Die Kommunikation innerhalb des Vereins und die Organisation von Trainings sowie Trainings- und
Wettkampffahrten erfolgt ausschließlich über Gruppen im Messengerdienst „Signal“, in denen sowohl betreuende Personen, Sorgeberechtigte als auch Sportler*innen Mitglied sind. Es gibt keine privaten Chats zwischen Trainer*innen oder Betreuer*innen ohne Kenntnis der Sorgeberechtigten.
3.7 Prävention von Gewichtsreduktion vor Wettkämpfen („Gewicht machen“)
Das Gewichtmachen ist im Ringkampfsport, wie auch in anderen Gewichtsklassen-Sportarten, eine
weit verbreitete Praxis. Gewichtmachen beschreibt den Verlust von Körpergewicht für den
Wettkampf – und das in sehr kurzer Zeit.
Obwohl es weit verbreitet ist, hat das Gewichtmachen gravierende Auswirkungen auf die physische
und psychische Gesundheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Die Folgen eines
schnellen Gewichtsverlusts können u.a. höhere Verletzungswahrscheinlichkeit, mangelnde
Leistungsfähigkeit, Dehydrierung, organische Schäden sowie Essstörungen sein.
Die Trainer*innen des RKV Wildcats lehnen das „Gewicht machen“ als Vorbereitung von Wettkämpfen ab und weisen ihre Sportler*innen auf die Risiken dieser Praktik hin. Wenn
Sportler*innen entgegen der Anweisungen der Trainer*innen Gewicht machen, entscheiden die
Trainer*innen über geeignete Maßnahmen, z.B. in Form von Elterngesprächen, Einstufung in eine
höhere Gewichtsklasse, Ausschluss vom Wettkampf.
4. Intervention
4.1. Indikatoren und Risikofaktoren zu Erkennung und Einschätzung von Gefährdungssituationen2

4.2. Verdacht auf Gewalt und Grenzverletzungen
Vorbemerkung:
Vorfälle und/oder Verdachtsmomente müssen an Kinderschutzteam des RKV-Widcats gemeldet
werden, um die nötigen Schritte einzuleiten (siehe Ablaufschema).
Grundsätzlich gilt:
- Ruhe bewahren: Überlegt und entsprechend dem Interventionsleitfaden handeln. Dadurch können Fehleinschätzungen und übereilte Reaktionen vermieden werden.
- Schutz: Der Schutz des*der Betroffenen steht im Verdachtsfall an erster Stelle.
- Gesprächsbereitschaft: Der betroffenen Person wird Gesprächsbereitschaft signalisiert. Den Schilderungen der betroffenen Person wird grundsätzlich Glauben geschenkt.
- Dokumentation: Gespräche und Aussagen werden sorgfältig entsprechend dem unten stehenden Leitfaden dokumentiert. Dies geschieht unabhängig vom Verdachtsgrad und
- ohne jegliche Wertung.
- Einschätzung der Situation:
Die Kinderschutzbeauftragten nehmen eine erste Einschätzung des Verdachtsfalls vor. Entsprechend den Einschätzungen müssen Konsequenzen direkt erfolgen. Ggf. müssen Betroffene und (verdächtigte) Täter*innen zum Schutz der Betroffenen direkt getrennt werden. Jeder Vorwurf oder Hinweis muss genauestens überprüft werden. Zur besseren Einschätzung der Situation werden ggf. insofern erfahrene Fachkräfte beratend hinzugezogen. Die beschuldigte Person hat ein Recht zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. - Kinderschutzmeldung beim Jugendamt: Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt von Angehörigen des selben Haushalts (z.B. Eltern, Geschwister) erfolgt die Kinderschutzmeldung beim Jugendamt ohne eine vorherige Kontaktaufnahme mit den Eltern, um eine Bedrohungslage für die Opfer zu vermeiden.
Hinweise zur Gesprächsführung und Dokumentation:
Gesprächsführung:
- Sachlich neutral und fürsorglich zuhören.
- Den/die Betroffene(n) für den Mut, sich anderen anzuvertrauen, loben.
- Nichts versprechen, was man nicht halten kann. Auch darauf hinweisen, nicht in jedem Fall eine Geheimhaltung garantieren zu können.
- Jegliche Äußerungen werden immer ernst genommen und protokolliert.
- Die betroffene Person kann erzählen, ohne dass ihm/ihr suggestive Fragen gestellt werden.
- Detailliertes Nachfragen soll auf Grund der Gefahr der suggestiven Beeinflussung vermieden werden.
- Sich Zeit nehmen: Langsam machen, Pausen respektieren, nicht unterbrechen, dem jungen Menschen sein eigenes Tempo zugestehen und daran denken, dass es mehrere Gespräche dauern kann, um mitzuteilen was passiert ist.
Dokumentation
- Das Berichtete ist vertraulich und datenschutzkonform zu behandeln.
- Leserlichkeit und Verständlichkeit der Notizen, damit diese im Nachhinein nicht falsch verstanden werden.
- Keinen Bleistift für die Niederschrift nutzen, da Satzteile ausradiert und umgeschrieben werden können; alle später hinzugefügten Wörter und Textbausteine sind als solche zu kennzeichnen.
- Strikte Trennung zwischen der vom Kind/Jugendlichen vermittelten Beschreibung des Übergriffs und der eigenen Bewertung und Interpretation; die eigenen Überlegungen und Hypothesen sind in einem separaten gekennzeichneten Abschnitt aufzuführen.
- Möglichst den genauen Wortlaut der Betroffenen wiedergeben.
- Erzählung nicht „ordnen“ (Sprünge, unsystematische Darstellung so übernehmen).
- Zitate von berichtenden Personen sind als solche zu kennzeichnen.
- Gespräch möglichst zeitnah dokumentieren, um ein mögliches Vergessen und Verzerrungen zu verhindern.
Vorschlag für ein Gesprächsprotokoll:
Wenn möglich, sollten die folgenden Informationen dokumentiert werden:
- Ort, Datum, Zeit des Gesprächs; beteiligte Personen
- Grund des Gesprächs (Was?, Wann? Wo?)
- Wer ist betroffen? (Name, Alter)
- Wer wird als Täter*in genannt? (Name, Position, Beziehung zum Betroffenen)
- Was wurde bereits unternommen?
- Wie wird verblieben? (Welche weiteren Schritte werden vereinbart?)
Aufarbeitung und Rehabilitation
- Die Kinderschutzbeauftragten bleiben auch nach Abschluss des Falls Ansprechpartner für Betroffene und ihre Eltern.
- Zu Unrecht verdächtigte Personen müssen vollumfänglich rehabilitiert und wieder integriert werden.
- Aus abgeschlossenen Fällen müssen präventive Konsequenzen gezogen werden.
Übersicht: Interventionsleitfaden bei Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt oder
Kinder- und Jugendwohlgefährdung

Anlage 1: Risikopotentialanalyse
Alle nachstehend genannten Risiken beziehen sich nicht nur ausschließlich auf die anvertrauten
Kinder und Jugendlichen, sondern auch auf alle haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen
Mitarbeiter*innen und Funktionsträger*innen (z.B. in Bezug auf falsche Verdächtigungen).
1. Sportartspezifische Eigenschaften:
- Körperbetonung (direkter Körperkontakt von mindestens zwei Sportler*inen)
- Techniken, die intime Körperregionen tangieren (Intimbereich, Brustbereich)
- „männerdominierter“ Sport, überwiegend männliche Trainer und Betreuungspersonen auch im Bereich des Mädchenringens
- Risiko der (un-)gewollten sexuellen Grenzüberschreitung bzw. Fehlinterpretation
2. Gewichtsklassen und Altersklassen
- Grundsätzlich richten sich die Alters- und Gewichtsklassen nach den Vorgaben des Deutschen Ringer-Bundes und des Ringerverbandes Berlin.
- Freundschaftskämpfe und Trainingskämpfe können gewichtsklassen-, geschlechts- und altersklassenübergreifend sein.
- Erhöhtes Verletzungsrisiko bzw. Risiko der altersunangemessenen Beanspruchung
- Gewichtszunahme oder Gewichtsabnahme, um in einer bestimmten Gewichtsklasse starten zu können (verschiedene Motive: Druck von Eltern oder Dritten, eigene Motivation, Druck vom Trainer oder Übungsleiter)
- Risiko der Erkrankung an Essstörungen, physischer und psychischer Entwicklungsstörungen
3. Trainingsbetrieb
- Umkleidekabinen und Sanitäranlagen werden ggf. gleichzeitig durch mehrere Gruppen genutzt, ggf. auch von anderen Sportvereinen (Jugendliche und Erwachsene, zum Teil auch aus verschiedenen Sportarten)
- Umkleidekabinen können nicht vollumfänglich durch den Verantwortlichen überwacht werden
- Umkleidekabinen sind in der Regel nicht abschließbar
- je nach Sporthallenausstattung sind WCs und Duschen nur über Umkleidekabinen erreichbar
- Eltern und Trainer*innen betreten Umkleidekabinen.
- Risiken jeglicher Form (sexuelle Grenzüberschreitungen, Austausch von altersunangemessen Bild- oder Filmmaterials sowie altersunangemessener Sprache, Mobbing, Gewalt)
- ggf. gemischte Trainingsgruppen (unterschiedlichen Alters und Geschlechts)
- zu hohe Ansprüche des Trainers, der Eltern oder Dritter an die Sportler
- Risiko der altersunangemessenen Beanspruchung (resultierend in Frustration, Verletzungen, psychischen Beeinträchtigungen)
- Eingeschränkte Ausübung der Aufsichtspflicht des/derTrainer*innen (Verhinderung, unverschuldetes nicht rechtzeitiges Erscheinen zum Trainingsbeginn)
- unterschiedlich qualifiziertes Trainingspersonal (Risiken der Kindeswohlgefährdung u. a. durch Wissenslücken zu verschiedenen Themen, z. B. altersangemessenes Training, Erste Hilfe, Grundlagen Kinderschutz)
- Das sprachliche Niveau des internationalen Trainer*innenteams ist sehr unterschiedlich. Dies kann zu Verständigungsschwierigkeiten, unklaren Regeln/Absprachen und Verzögerungen in Trainingssituationen führen.
- Anbieten von Einzeltraining (Risiken der sexuellen Grenzüberschreitung durch Trainer*innen oder Sportler)
4. Wettkampfbetrieb
- Risiken entsprechend des Trainingsbetriebes.
- altersunangemessene Beanspruchung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit
- Öffentliche Veranstaltung: Im Publikum können Personen sein, welche ein rein sexuelles Interesse an den Teilnehmern haben (Sammeln von Bild- und Videoaufnahmen, Risiken der sexuellen Gewalt und Verwertung der Aufnahmen auf Pädophilen-Plattformen)
- Das Wiegen erfolgt in nicht abgeschlossenen Räumen (Das Wiegen findet bei Jungs im Trikot, welches auf Hüfthöhe gezogen wird, bei Mädchen im vollständig angezogenen Trikot statt)
- Trikots werden ggf. im Halleninnenraum gewechselt (Risiken wie vorstehend genannt)
5. Wettkampfreisen / Trainingslager
- ggf. ungenügende Anzahl an Aufsichtspersonen
- keine Beaufsichtigung während der Schlafzeiten (in Mehrbettzimmern)
- ggf. keine weibliche Betreuungsperson bei Reisen mit Mädchen oder umgekehrt
- alle aus ungenügender Beaufsichtigung resultierenden Risiken des Mobbings, ggf. Austausch von altersunangemessenen Bild- und Filmmaterials, fehlende Ansprechperson bei geschlechtsspezifischen Problemen
- Betreuungspersonen konsumieren Alkohol
- Sporthallenausstattung hinsichtlich Umkleidekabinen/Sanitäranlagen ggf. noch ungünstiger als in Punkt 3 beschrieben (In- und Ausland)
- Fehlende Informationen über Allergien, chronische Erkrankungen, Schwimmfähigkeit
- Risiko der Verletzung oder Erkrankung der Sportler*innen, Risiko der Überforderung der Trainer*innen oder der Betreuungsperson
- Hin- und Rückfahrt zu Wettkämpfen und Trainingslagern erfolgt über Fahrgemeinschaften. Dabei können sich Situationen ergeben, in denen sich einzelne Sportler*innen allein mit betreuenden Erwachsenen befinden.
6. Sportartspezifische Erkrankungen
- Risiko der Ansteckung oder Verbreitung von Hautkrankheiten aufgrund der beim Trainieren entstehenden Mikrorisse in der Haut sowie Mattenbeschaffenheit, -hygiene, Pflegeverhalten und Immunabwehr der Sportler und Dritter, die ggf. dieselbe Matte benutzen
7. Soziale Medien u. Printmedien / private Kommunikation
- Darstellung von minderjährigen Sportler*innen auf Bildern mit freiem Oberkörper
- Risiko durch Dritte (Verwendung der Bilder aus pädophilen Motiven, ggf. Verbreitung auf kinderpornographischen Websites, Cyber-Mobbing)
- überwiegend private Kommunikation über Computer, Handy, etc.
- Risiko der fehlenden Abgrenzung Trainer*innen-Sportler*innen-Verhältnis, fehlende Transparenz für Erziehungsberechtigte, Fehlinterpretationen für Sportler*innen (emotionale Kränkung, Belobigungen, Manipulation etc.)
8. Rolle der Kampfrichter*innen
- Pflicht, den regelgerechten Zustand der Sportler*innen zu prüfen durch Abtasten des Schulter- und Oberarmbereichs, der Haargummis, Bandagen am Knie, den Handgelenken, den Armen (Ringer*innen dürfen nicht schwitzend die Matte betreten, dürfen keine harten Gegenstände tragen, z.B. Schnallen an Bandagen/Haarspangen etc.)
- Pflicht des Abwiegens (wie bereits beschrieben), der Hautkontrolle
- Risiko des Gefühls der Überschreitung der Schamgrenze des Sportlers, sich mit freiem Oberkörper zeigen zu müssen (außer Mädchen)
- Eingreifen der Kampfrichter*innen, um Verletzungen zu verhindern. Hierbei müssen Sportler*innen ggf. angefasst werden, wenn sie nicht auf das akustische Signal (Pfeifen) reagieren (Risiko des Gefühls der Überschreitung der Intimsphäre der Sportler*innen)
Anlage 2:
Prinzipien beim Aufnehmen und veröffentlichen von Fotos durch den beauftragten Fotografen des Vereins
Grundprinzipien :
- Sicherheit
- Privatsphäre
- Wohlbefinden
- Respekt
Zuerst das Wichtigste: Wir benötigen eine schriftliche Einwilligung von jedem Elternteil, dass ihr
Kind fotografiert werden darf.
- Jeder sollte eine einfache und diskrete Möglichkeit haben, nicht einzuwilligen.
- Allen muss klar gemacht werden, dass das Verweigern der Einwilligung ihr gutes Recht ist und niemand sich dabei unwohl oder bewertet fühlen muss.
- Ich muss informiert werden, wenn jemand nicht einwilligt. Ich führe eine schriftliche Liste und überprüfe regelmäßig, ob sie aktuell ist.
Von meiner Seite halte ich mich an folgende Grundsatze:
- Die Entscheidung der Eltern zur Einwilligung wird respektiert.
- Es werden niemals Bilder in Umkleideräumen oder anderen privaten Bereichen gemacht.
- Alle Bilder müssen die Würde des Kindes wahren, dürfen es nicht in Verlegenheit bringen oder dem Spott anderer aussetzen.
- Das gilt auch für Foto-Perspektiven, die möglicherweise kompromittierend oder zweideutig wirken könnten.
- Im Zweifelsfall wird vor Veröffentlichung immer ein Elternteil gefragt. Wird die Zustimmung verweigert, wird das Foto dauerhaft gelöscht.
- Einige sind jetzt in einem Alter, in dem sie „attraktiv“ wirken möchten. Ich werde keine übertrieben gestellten Fotos fördern – es muss einen „Ringer-Bezug“ geben (Action- Aufnahmen, Emotionen am Mattenrand usw.). – Auch hier gilt: Bei Unsicherheit ist die ausdrückliche Zustimmung der Eltern erforderlich, bevor ein Foto geteilt wird, auch mit dem Kind selbst. Ohne Zustimmung wird das Foto endgültig gelöscht.
- Sichere Speicherung der Bilder: Ab sofort erfolgt keine dauerhafte oder langfristige Cloud-Speicherung mehr. Alle Bilder werden nur noch auf lokalen, herausnehmbaren Festplatten gespeichert, die ich sicher aufbewahre.
- Kurzfristige Speicherung zur Übergabe an Verein oder Eltern erfolgt über Shadow Drive, das DSGVO-konform ist und keine Daten auswertet oder weitergibt.
- Wenn Sportler*innen Fotos von Wettkämpfen zugeschickt bekommen wollen, müssen die Eltern dem zuvor schriftlich zustimmen. Ich empfehle allen, diese Gelegenheit zu nutzen, um ihre Kinder an die Bedeutung von Privatsphäre und Sicherheit zu erinnern.
Eoghan Sweeney – Berlin, 25/04/2025
- https://www.savethechildren.de/informieren/themen/kinderschutz/leitfaden-kinderfotos/ ↩︎
- entnommen aus: Handlungsleitfaden Kinderschutz des Landes Berlin, 2021, S. 12. ↩︎